Jung-/ Schülerstudium
Besonders begabten Schülerinnen und Schülern bietet die Hochschule die Möglichkeit, an einzelnen Lehrveranstaltungen teilzunehmen und sich beipielsweise auf die Eignungsprüfung an einer Musikhochschule vorzubereiten. Die im Jung- bzw. Schülerstudium erbrachten Leistungen können ggf. auf ein sich anschließendes Vollstudium angerechnet werden. Näheres regelt die Immatrikulationssatzung der Hochschule. Die Gebühren sind in der Gebührenordnung der Hochschule niedergelegt. Mit diesem Antrag können Sie sich für ein Schülerstudium bewerben.