Studieren an der Hochschule
für evangelische Kirchenmusik
Hier können Sie sich über die zahlreichen Möglichkeiten eines (Kirchen-)Musikstudiums an unserer Hochschule informieren. Neben den jeweils vier Bachelor- und Masterstudiengängen - letztere mit unterschiedlichen Studienrichtungen - gibt es bei auch die Möglichkeit, sich auf ein Musikstudium oder die Große Prüfung für das kirchenmusikalische Nebenamt (früher C-Prüfung) vorbereiten zu lassen - oder sich als Gaststudierender in einzelnen Fächern weiterzubilden.
Eignungsprüfung / Eignungsverfahren
Das sind unsere Voraussetzungen
Der Weg in ein Studium
Das Studium kann zum Sommer- und Wintersemester aufgenommen werden. Das Bestehen einer Eignungsprüfung bzw. eines Eignungsverfahrens ist Voraussetzung, die detaillierten Anforderungen finden Sie in der Qualifikationssatzung. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, eine Eignungsprüfung z.B. schon ein Semester vor dem geplanten Studienbeginn abzulegen.
Bewerbungsfristen:
Studienbeginn Sommersemester: 1. Februar
Studienbeginn Wintersemester: 1. Juni
Die Eignungsprüfungen/ -verfahren zum Sommersemester 2025 finden am Samstag, den 15. Februar 2025 statt, die Eignungsprüfungen/ -verfahren zum Wintersemester 2025/26 am Mittwoch, den 18. Juni 2025.
Unterrichtszeiten
Die Unterrichts- und Prüfungszeiten im Studienjahr 2024 bis 2026 finden Sie hier:
Unsere Studiengänge
Das kann bei uns studiert werden
Das Studienangebot der Hochschule umfasst vier Bachelor- und vier Masterstudiengänge. Eine Besonderheit der Masterstudiengänge sind die individuell wählbaren Studienrichtungen. Im Masterstudiengang Musikleitung sind dies die Studienrichtungen
- Popularmusik (Bayreuth hat dieses Fach bereits 1995 als erste deutsche Ausbildungsstätte eingeführt),
- Kinderchorleitung
- Bläserchorleitung und
- Chorleitung.
Die drei erstgenannten Fächer können bereits im Grundstudium als Grundlagen- oder Schwerpunkt studiert werden.
Der Masterstudiengang Instrumental-/ Vokalpädagogik hält die Studienrichtungen
- Klavier,
- Orgel und
- Stimmbildung bereit.
Bachelorstudiengänge
Das grundständige Studienangebot an der Hochschule umfasst die Bachelorstudiengänge
Diese Studiengänge sind so konzipiert, dass weitgehende inhaltliche Schnittmengen eine große Durchlässigkeit zwischen den Studiengängen im Allgemeinen und zum Kirchenmusikstudium im Besonderen ermöglichen. Auch die Möglichkeit des Ablegens der Großen Prüfung für das kirchenmusikalische Nebenamt ist vorgesehen.
Masterstudiengänge
Das postgraduale Studienangebot umfasst die Masterstudiengänge
Weitere Studienmöglichkeiten
Das Angebot an weiteren Studienmöglichkeiten
Prüfungsmeldungen
Für die Meldung zu Prüfungen setzt der Prüfungsausschuss eine Meldefrist fest. Diese wird für jedes Semester rechtzeitig im Prüfungsschaukasten der Hochschule bekannt gegeben. Die Meldung zur freiwilligen Großen Prüfung für das kirchenmusikalische Nebenamt (C-Prüfung) muss bis spätestens zum 1. Mai eines Studienjahres erfolgen.
Rückmeldung
Für die Rückmeldung gelten folgende Fristen:
- bis zum 1. Februar für das folgende Sommersemester
- bis zum 15. Juli für das folgende Wintersemester
Der ausgefüllte Rückmeldebogen ist beizufügen
Rechtliche Grundlagen
Downloads
Hier finden Sie die allgemeinen Ordnungen der Hochschule. Studiengangsbezogene Materialien (Fachprüfungsordnungen, Studienpläne, Modulübersichten) finden Sie bei den einzelnen Studiengängen.