Studieren an der Hochschule

für evangelische Kirchenmusik

Hier können Sie sich über die zahlreichen Möglichkeiten eines (Kirchen-)Musikstudiums an unserer Hochschule informieren. Neben den jeweils vier Bachelor- und Masterstudiengängen - letztere mit unterschiedlichen Studienrichtungen - gibt es bei auch die Möglichkeit, sich auf ein Musikstudium oder die Große Prüfung für das kirchenmusikalische Nebenamt (früher C-Prüfung) vorbereiten zu lassen - oder sich als Gaststudierender in einzelnen Fächern weiterzubilden.

Eignungsprüfung / Eignungsverfahren

Das sind unsere Voraussetzungen

Der Weg in ein Studium

Das Studium kann zum Sommer- und Wintersemester aufgenommen werden. Das Bestehen einer Eignungsprüfung bzw. eines Eignungsverfahrens ist Voraussetzung, die detaillierten Anforderungen finden Sie in der Qualifikationssatzung. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, eine Eignungsprüfung z.B. schon ein Semester vor dem geplanten Studienbeginn abzulegen. 

Bewerbungsfristen:

Studienbeginn Sommersemester: 1. Februar
Studienbeginn Wintersemester: 1. Juni

Die Eignungsprüfungen/ -verfahren zum Sommersemester 2025 finden am Samstag, den 15. Februar 2025 statt, die Eignungsprüfungen/ -verfahren zum Wintersemester 2025/26 am Mittwoch, den 18. Juni 2025.

Unterrichtszeiten

Die Unterrichts- und Prüfungszeiten im Studienjahr 2024 bis 2026 finden Sie hier:

Unsere Studiengänge

Das kann bei uns studiert werden

Das Studienangebot der Hochschule umfasst vier Bachelor- und vier Masterstudiengänge. Eine Besonderheit der Masterstudiengänge sind die individuell wählbaren Studienrichtungen. Im Masterstudiengang Musikleitung sind dies die Studienrichtungen

  • Popularmusik (Bayreuth hat dieses Fach bereits 1995 als erste deutsche Ausbildungsstätte eingeführt),
  • Kinderchorleitung
  • Bläserchorleitung und
  • Chorleitung. 

Die drei erstgenannten Fächer können bereits im Grundstudium als Grundlagen- oder Schwerpunkt studiert werden. 

Der Masterstudiengang Instrumental-/ Vokalpädagogik hält die Studienrichtungen

  • Klavier,
  • Orgel und
  • Stimmbildung bereit.

Bachelorstudiengänge

Das grundständige Studienangebot an der Hochschule umfasst die Bachelorstudiengänge

Diese Studiengänge sind so konzipiert, dass weitgehende inhaltliche Schnittmengen eine große Durchlässigkeit zwischen den Studiengängen im Allgemeinen und zum Kirchenmusikstudium im Besonderen ermöglichen. Auch die Möglichkeit des Ablegens der Großen Prüfung für das kirchenmusikalische Nebenamt ist vorgesehen. 

Masterstudiengänge

Das postgraduale Studienangebot umfasst die Masterstudiengänge

Weitere Studienmöglichkeiten

Das Angebot an weiteren Studienmöglichkeiten

Prüfungsmeldungen

Für die Meldung zu Prüfungen setzt der Prüfungsausschuss eine Meldefrist fest. Diese wird für jedes Semester rechtzeitig im Prüfungsschaukasten der Hochschule bekannt gegeben.  Die Meldung zur freiwilligen Großen Prüfung für das kirchenmusikalische Nebenamt (C-Prüfung) muss bis spätestens zum 1. Mai eines Studienjahres erfolgen.

Rückmeldung

Für die Rückmeldung gelten folgende Fristen:

  • bis zum 1. Februar für das folgende Sommersemester
  • bis zum 15. Juli für das folgende Wintersemester

Der ausgefüllte Rückmeldebogen ist beizufügen

Rechtliche Grundlagen

Downloads

Hier finden Sie die allgemeinen Ordnungen der Hochschule. Studiengangsbezogene Materialien (Fachprüfungsordnungen, Studienpläne, Modulübersichten) finden Sie bei den einzelnen Studiengängen.

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