Gast-/ Kontaktstudium

Als Gaststudierende/r kann aufgenommen werden, wer aufgrund seiner Anlagen und Fähigkeiten besonders förderungswürdig ist
Grundordnung der Hochschule, § 8

Ein Gaststudium ist auf ausgewählte Fächer beschränkt. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Rektor.

Das Gaststudium dient zum Beispiel

  • als Vorbereitung auf die Große Prüfung für das kirchenmusikalische Nebenamt oder
  • zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung für ein (Kirchen-)Musikstudium, aber auch
  • zur persönlichen Weiterbildung in einzelnen Fächern oder
  • als Kontaktstudium für Kirchenmusiker/innen im Beruf.

Das Kontaktstudium wendet sich an Kirchenmusiker*innen im hauptberuflichen Dienst, aber auch an andere Interessierte, die in der Kirche mit der Ausübung von Kirchenmusik zu tun haben oder beauftragt sind (z.B. Diakone/Diakoninnen oder Pfarrer/innen). Die Möglichkeit des Kontaktstudiums steht nicht nur Mitarbeitern der Evang.-Luth.-Kirche in Bayern, sondern kirchlichen Mitarbeitern aller Gliedkirchen der EKD offen.

Gaststudierende sind keine Studenten im juristischen Sinn in Bezug auf Krankenversicherung, BAföG, Kindergeld u.ä. Bitte erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Ämtern. Evtl. notwendige Bescheinigungen über Art, Umfang und Inhalt des Gaststudiums stellt im Einzelfall die Hochschule aus.

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