C-Ausbildung

Achtung Neuordnung!
Anforderungsprofile und Musteraufgaben werden derzeit überarbeitet.

Die Ausbildung zum nebenberuflichen kirchenmusikalischen Dienst mit dem Abschluss der "Großen Prüfung für das kirchenmusikalische Nebenamt" kann an der Hochschule entweder als Vollstudierende/r oder als Gaststudierende/r oder extern durchgeführt werden.  Die Prüfung wird am angeschlossenen Institut für evangelische Kirchenmusik abgenommen.

Vollstudium

Als Vollstudierende/r kann das Ziel der "Großen Prüfung für das kirchenmusikalische Nebenamt" nur im Rahmen des Bachelor-Studienganges Kirchenmusik angestrebt werden. Daher müssen die Aufnahmebedingungen für Bachelor-Studium Kirchenmusik erfüllt sein. Nach einem Jahr im Bachelor-Studiengang kann dann die genannte Prüfung abgelegt und danach das Studium beendet werden. Dies bedeutet dann allerdings im Falle der Inanspruchnahme von BaföG einen Studienabbruch. Studiengebühren entstehen keine.

Gaststudium

Diese Ausbildung kann auch im Gaststudium absolviert werden. Auch hier entscheidet das Bestehen der Aufnahmeprüfung über die Zulassung. Diese Aufnahmeprüfung entspricht der Aufnahmeprüfung zum Bachelor-Studiengang Kirchenmusik, allerdings mit reduzierten Anforderungen. Gaststudierenden stehen maximal zwei Jahre zur Erlangung der "Großen Prüfung für das kirchenmusikalische Nebenamt" zur Verfügung. Sie erhalten Unterricht gemäß Stundenplan in sämtlichen Fächern und haben dieselben Verpflichtungen wie Vollstudierende. Die Studiengebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Hochschule in der jeweils geltenden Fassung. Gaststudierende haben nicht den Status eines Studierenden in Bezug auf Kindergeld, Krankenkasse, etc.

Extern

Es ist auch möglich, sich extern, z.B. unter Anleitung eines/einer Dekanatskirchenmusikers/musikerin, auf die "Große Prüfung für das kirchenmusikalische Nebenamt" vorzubereiten und die Prüfung am Institut für Kirchenmusik abzulegen.

Aufnahmeanträge finden Sie unter Infos - Eignungsprüfung.

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